Ultraschall

3D-Ultraschall verboten? Was seit 2021 in Deutschland gilt

Seit 31.12.2020 verbietet § 10 NiSV Ultraschall am Ungeborenen ohne medizinischen Grund. Was als Babykino gilt, was erlaubt bleibt und warum Fachleute streiten.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine medizinische Beratung. Frag deine Hebamme oder Frauenärztin zu deiner Schwangerschaft und deinen Untersuchungen.

Verboten ist in Deutschland nicht der 3D-Ultraschall an sich, sondern Ultraschall am Ungeborenen ohne medizinischen Grund. Seit dem 31. Dezember 2020 gilt § 10 der NiSV: „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“ Das sogenannte Babykino für Erinnerungsfotos ist damit vorbei, auch auf eigene Kosten. Einen 3D- oder 4D-Ultraschall, den deine Ärztin aus medizinischen Gründen macht, darf sie weiterhin machen, samt Bildern.

Was genau im Gesetz steht

Die Regel steht in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NiSV. Drei Paragrafen sind wichtig:

Paragraf Inhalt
§ 10 „Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person“ „Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.“
§ 2 Begriffsbestimmungen Nichtmedizinisch ist eine Anwendung, die nicht der Untersuchung und Behandlung, der Früherkennung von Krankheiten, der Schwangerschaftsvorsorge oder der medizinischen Forschung dient.
§ 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 10 bei der Anwendung von Ultraschallgeräten einen Fötus exponiert“.

Zwei Dinge fallen auf. Erstens nennt das Gesetz weder „3D“ noch „4D“: Es kommt allein auf den Zweck an, nicht auf die Technik. Ein 2D-Ultraschall nur für ein Foto wäre genauso verboten. Zweitens richtet sich die Ordnungswidrigkeit an die Person, die das Gerät anwendet, nicht an die Schwangere.

Warum oft von der „Strahlenschutzverordnung“ die Rede ist

In vielen Artikeln steht, das Verbot komme aus der Strahlenschutzverordnung. Das ist nur halb richtig. Die NiSV wurde zusammen mit der neuen Strahlenschutzverordnung in einem gemeinsamen Verordnungspaket beschlossen, als dessen Artikel 4. Darauf weist auch die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) in ihrer Stellungnahme vom 27. Februar 2019 hin.

Die Strahlenschutzverordnung selbst regelt ionisierende Strahlung wie Röntgen. Ultraschall ist keine Strahlung in diesem Sinn, sondern Schall. Wenn du also nach dem Gesetz suchst: Es ist die NiSV, Paragraf 10.

Babykino oder medizinischer Ultraschall: der Unterschied

Entscheidend ist, warum geschallt wird. Ein Überblick, gestützt auf familienplanung.de und eine Klarstellung der Fachgesellschaften DEGUM, DGGG und des Berufsverbands der Frauenärzte, über die das Deutsche Ärzteblatt berichtet hat:

Verboten Erlaubt
Ultraschall nur für Erinnerungsbilder oder Videos („Babykino“, „Babyfernsehen“, „Babywatching“) die drei Basis-Ultraschalle nach der Mutterschafts-Richtlinie
3D- oder 4D-Termine in Studios ohne ärztliche Fragestellung zusätzliche Ultraschalle, wenn es einen medizinischen Grund gibt
ein Wunsch-Ultraschall, den du selbst bezahlst, ohne Indikation Feindiagnostik in spezialisierten Praxen und Zentren
Bilder und Filme, die bei einer dieser ärztlichen Untersuchungen entstehen
Selbstzahlerleistungen (IGeL), wenn eine medizinische Indikation besteht

Ob eine Indikation vorliegt, entscheidet laut der Klarstellung die betreuende Frauenärztin oder der Frauenarzt. Die DEGUM-Stellungnahme zitiert außerdem die Begründung zu § 10: Medizinisch indizierter Ultraschall nach den Mutterschafts-Richtlinien, einschließlich aller eventuell zusätzlich notwendigen Ultraschalluntersuchungen, ist ausdrücklich ausgenommen.

Und wenn während einer solchen Untersuchung ein schönes Profil auf dem Bildschirm erscheint, darf die Ärztin es dir ausdrucken. Das Merkblatt zur Mutterschafts-Richtlinie sagt, dass du besprechen kannst, ob du die Bilder sehen möchtest.

Warum wurde 3D-Ultraschall ohne Grund verboten?

Der Gesetzgeber wollte das Ungeborene vor jeder unnötigen Beschallung schützen. familienplanung.de begründet das so: 3D und 4D lieferten „nur selten medizinisch wichtige Informationen“, erforderten aber hohe Ultraschall-Intensitäten. Um das Ungeborene bestmöglich zu schützen, seien sie seit 2021 nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Die Fachgesellschaft sieht das anders. In ihrer Stellungnahme schreibt der DEGUM-Vorstand, dass es trotz jahrzehntelanger Forschung keine Studienergebnisse gebe, die auf eine Gesundheitsbelastung des Ungeborenen durch Ultraschall hindeuten. Zum 3D/4D-Ultraschall heißt es dort sogar, er führe im Vergleich mit anderen Darstellungsarten zur geringsten Wärmebelastung, weil jede Stelle seltener vom Schall getroffen werde. Vorsicht empfiehlt die DEGUM beim gepulsten Doppler, der nur mit strenger Indikation eingesetzt werde.

Auch das Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses hält fest, dass direkte unerwünschte Wirkungen oder Risiken der Ultraschalluntersuchung selbst weder für die Schwangere noch für das Ungeborene bekannt sind. Es steht dort aber genauso klar: Ultraschalluntersuchungen zu nichtmedizinischen Zwecken dürfen nicht durchgeführt werden.

Für dich heißt das: Der Ultraschall in deiner Vorsorge ist nach heutigem Wissen kein Grund zur Sorge, und das Verbot ist kein Zeichen dafür, dass er gefährlich wäre. Mehr zur Sicherheit steht in Ist Ultraschall schädlich?.

Und in Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden?

Die NiSV ist eine deutsche Verordnung und gilt für Ultraschall, der in Deutschland gemacht wird. Welche Regeln in Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden gelten, richtet sich nach dem Recht dort. Eine amtliche Quelle, die das für diese Länder eindeutig beantwortet, haben wir bei der Recherche nicht gefunden. Deshalb nennen wir hier keine Liste mit „erlaubt“ oder „verboten“.

Wenn du über einen Termin im Ausland nachdenkst, sprich vorher mit deiner Frauenärztin. Sie kennt deinen Verlauf und kann einschätzen, ob ein zusätzlicher Ultraschall einen medizinischen Nutzen hätte.

Was dir für Erinnerungsbilder bleibt

Ohne Babykino sind die Bilder aus der Vorsorge die wichtigsten Erinnerungen. Mit drei Schritten holst du mehr aus ihnen heraus:

  1. Sprich die Bilder vor dem Termin an. Viele Praxen geben einen Ausdruck mit, wenn du fragst. Der zweite Basis-Ultraschall zwischen der 19. und 22. Woche zeigt oft das klarste Profil. Wann welche Untersuchung ansteht, erklärt Ultraschall in der Schwangerschaft.
  2. Rette den Ausdruck. Fotografiere ihn noch am selben Tag. Thermopapier verblasst; wie du ihn haltbar machst, steht in Ultraschallbild haltbar machen.
  3. Mach etwas daraus. Viele Eltern möchten wissen, wie das Gesicht hinter dem grauen Bild aussehen könnte. Mit SeeMyBaby kannst du aus genau diesen Vorsorgebildern ein imaginiertes Babyporträt erstellen. Ein Handyfoto vom Ausdruck reicht, das Porträt ist in etwa einer Minute fertig. Es ist ein erdachtes Bild zum Spaß, keine Auswertung und keine Vorhersage. Ein klares Profil ergibt das ähnlichste Ergebnis, ein 2D-Bild ein stärker ausgedachtes.

Was ein echtes 3D-Bild zeigen kann und was nicht, steht in 3D-Ultraschall beim Baby. Warum Babys nach der Geburt oft anders aussehen als auf dem Bildschirm, erklärt 3D-Ultraschall vs. Realität. Alle Artikel findest du im SeeMyBaby-Blog.

Quellen

Fragen, die Eltern stellen

Ist 3D-Ultraschall noch erlaubt?

Ja, wenn es einen medizinischen Grund gibt. Verboten ist seit dem 31. Dezember 2020 nur Ultraschall am Ungeborenen zu nichtmedizinischen Zwecken, etwa allein für Erinnerungsfotos.

Seit wann ist Babykino verboten?

Seit dem 31. Dezember 2020. Ab diesem Tag gilt § 10 NiSV, der Ultraschall an Föten zu nichtmedizinischen Zwecken untersagt.

Darf meine Frauenärztin mir trotzdem ein 3D-Bild ausdrucken?

Ja, wenn das Bild bei einer medizinisch begründeten Untersuchung entsteht. Laut der Klarstellung von DEGUM, DGGG und Berufsverband sind Bild- und Filmaufnahmen im Rahmen ärztlicher Untersuchungen erlaubt.

Kann ich einen 3D-Ultraschall als IGeL-Leistung bezahlen?

Nur mit medizinischer Indikation. Ein Wunsch-Ultraschall ohne medizinischen Grund ist auch dann verboten, wenn du ihn selbst bezahlst.

Warum ist 3D-Ultraschall verboten, wenn er nicht schädlich ist?

Der Gesetzgeber wollte unnötige Beschallung des Ungeborenen grundsätzlich vermeiden. Die DEGUM hält das Verbot für wissenschaftlich nicht begründet, weil keine Studie einen Schaden durch diagnostischen Ultraschall belegt.

Sarina GomezRedakteurin, SeeMyBaby

Sarina Gomez ist das Pseudonym der SeeMyBaby-Redaktion.

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